Legen Sie sich eine Kriegskasse an Was Betriebsinhaber zur Absicherung Ihres Vermögens wissen sollten

  • Handwerker geraten häufiger völlig unverhofft in eine Haftungskaskade. Kommt es etwa zu einem plötzlichen Brand durch Handwerkerarbeiten, stellt sich rasch die Frage, ob denn alle Risiken versichert sind. Kommt es infolgedessen zur Insolvenz, wird der Insolvenzverwalter zusehen, dass er nicht nur das (Rest-)Vermögen der Handwerker-GmbH verwaltet, sondern dieses auch mehrt. Dazu wird er sich bemühen, auch das Vermögen der betrieblichen Altersversorgung an sich zu ziehen.
  • Fällt die GmbH in Konkurs, wird beim Geschäftsführer-Gesellschafter so gut wie nie der Pensionssicherungsverein eine Kompensation leisten wollen. Eine Absicherung vor Vermögensverlust ist bei GmbH-Vermögen bereits schwierig – beim Privatvermögen gestaltbar für bis zu mehr als 250.000 Euro im Inland: Umgerechnet auf eine Altersrente, kann dies deutlich weniger sein als die jeweilige Grundsicherung einschließlich der Wohnraumkosten. Bestenfalls gestaltet man die Absicherung in guten Zeiten und dann ggf. gestreut im geografischen Europa. Zudem braucht es für den Fall, dass etwa ein (eigener) Versicherer nicht zahlt oder der Insolvenzverwalter an die Ersparnisse möchte, eine Kriegskasse.
  • Häufiger sind die Rücklagen bzw. Rückstellungen für eine Pension viel zu gering – was in der Bilanz steht, ist oft nur ein kleiner Bruchteil des späteren Finanzbedarfs. Dies kann sogar das Finanzamt auf den Plan rufen – oder bei Auszahlung der Pension, sobald das Geld aufgebraucht ist, ebenfalls in einer Insolvenz münden. Ob und wie sich das bei der GmbH gebildete Vermögen dort herauslösen lässt, muss man im Einzelfall betrachten und versuchen, dies steuerneutral zu gestalten.