Urteil des Finanzgerichts Köln No-Show-Kosten gehen nicht zulasten der Teilnehmer
Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (im konkreten Verfahren: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zulasten der tatsächlich Feiernden. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Köln (Az. 3 K 870/17) entschieden. Mit seinem Urteil stellte sich das Gericht gegen eine bundeseinheitliche Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter. Das beklagte Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof in München [...]
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