Urteil des Finanzgerichts Köln No-Show-Kosten gehen nicht zulasten der Teilnehmer

Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (im konkreten Verfahren: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zulasten der tatsächlich Feiernden. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Köln (Az. 3 K 870/17) entschieden. Mit seinem Urteil stellte sich das Gericht gegen eine bundeseinheitliche Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter. Das beklagte Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof in München eingelegt, die unter dem Aktenzeichen VI R 31/18 geführt wird.

Die vollständige Entscheidung des Finanzgerichts Köln finden Interessierte in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de unter dem Aktenzeichen 3 K 870/17.