Endverbraucher profitieren, Betriebe nicht Roland Franz erläutert die Folgen der Steuersenkung für das Handwerk

Für das Handwerk bedeutet die Mehrwertsteuersenkung wie für alle Unternehmen, dass Rechnungen, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 geschrieben werden, 16 Prozent Mehrwertsteuer ausweisen müssen. „Bei Umsätzen zwischen Unternehmern hat die Mehrwertsteuersenkung keine Auswirkung, da es durch den Vorsteuerabzug völlig egal ist, wie hoch der Mehrwertsteuersatz ist“, erläutert Steuerberater Roland Franz. Vorteile haben nach seinen Angaben Endverbraucher, womit auch heftig geworben werde – sei es im Einzelhandel oder bei der Automobilindustrie: Bei hohen Beträgen wirke sich die um drei Prozent niedrigere Mehrwertsteuer für Privatkunden erheblich aus. „Ansonsten ist die Thematik, wenn man sie nach den Buchstaben des Gesetzes bearbeitet, ziemlich konfus und bringt außer einem riesigen Verwaltungsaufwand überhaupt nichts“, kritisiert Franz im Gespräch mit GFF die Wirksamkeit der Maßnahme.