Tipp zu Geschenken an Kunden So funktioniert die Pauschalversteuerung

Beschenken Unternehmer einen Geschäftspartner oder Kunden, müssen diese in Höhe des Geschenkwerts eigentlich einkommensteuerpflichtige Einnahmen versteuern – vulgo Steuern zahlen. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass der schenkende Unternehmer den beschenkten Unternehmer mit einer Pauschalsteuer beim Finanzamt freikaufen kann, damit die Beschenkten ihre Präsente unbesteuert genießen können. Der Bundesfinanzhof hat durch ein Urteil vom 30. März 2017 für Verwirrung gesorgt. Er urteilte, dass die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer (nach § 37b EStG) für ein Geschenk als weiteres Geschenk dem Abzugsverbot als Betriebsausgabe unterliegt, wenn die Zuwendung zusammen mit der Steuer 35 Euro übersteigt. Das Bundesfinanzministerium hat jedoch Entwarnung gegeben. Das heißt, für den Betriebsausgabenabzug ist weiterhin allein der Geschenkwert maßgeblich.